· Fachbeitrag · EBM 2026
Gesundheitsuntersuchung: Nr. 01732 ab dem 01.07.2026 auch für Kinderärzte
Seit dem Quartal IV/2025 gilt im EBM, dass Kinder- und Jugendärzte Leistungen auch bei Versicherten ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Heranwachsende) abrechnen können. Dieser Logik folgend kommt nun auch die ab 18 Jahren mögliche erste Gesundheitsuntersuchung (GU) für die Kinder- und Jugendärzte hinzu.
GKV-Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zum Ende des 35. Lebensjahres einen – in diesem Lebensabschnitt einmaligen – Anspruch auf eine GU nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Daher hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung ab dem 01.07.2026 durch Aufnahme einer Bestimmung im EBM-Abschnitt 1.7 klargestellt, dass die GU auch für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berechnungsfähig ist. Die GU für diesen Personenkreis hat einen im Vergleich zur regelhaften GU ab dem 35. Lebensjahr einen etwas reduzierten Leistungsumfang (das Lipidprofil und die Nüchternplasmaglukose werden bei den jüngeren Patienten nur bei entsprechendem Risikoprofil analysiert).
Die Abrechnung der GU erfolgt mit der Nr. 01732 (326 Punkte), die Abrechnung der ggf. erforderlichen bei Erbringung im Eigenlabor mit den Nrn. 32881 (0,25 Euro) und 32882 (1,00 Euro).
Weiterführender Hinweis
- Inhalte der GU sind in der entsprechenden Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie zu finden, beim G-BA online unter iww.de/s15842