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  • · Fachbeitrag · EBM 2025

    Noch keine Einigung über die neue Versorgungspauschale

    | Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen startet zum 01.10.2025. Die in diesem Zusammenhang mitbeschlossenen Änderungen bei der Vorhaltepauschale gemäß EBM-Nr. 03040 (siehe Beitrag ab Seite 2) gelten jedoch rst ab dem 01.01.2026. Auch die neue Versorgungspauschale, die voraussichtlich vom Bewertungsausschuss Mitte September 2025 beschlossen wird, dürfte wegen der Auswirkungen auf die neue Vorhaltepauschale und die Chronikerpauschalen erst ab dem 01.01.2026 in Kraft treten. Für das erste „Entbudgetierungsquartal“ IV/2025 rechnen Hausärztinnen und Hausärzte daher wie gewohnt ab. Alle Leistungen des EBM-Hausarztkapitels 03 sowie die Besuche werden dann extrabudgetär vergütet. Über die Vergütung der restlichen hausärztlichen Leistungen wird in AAA nach Bekanntgabe der Regelungen in den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) informiert ‒ oder im Rahmen des IWW-Webinars Hausarzt Entbudgetierung am 10.10.2025 (Informationen und Anmeldung siehe iww.de/s14352 ). |

    Quelle: Ausgabe 09 / 2025 | Seite 1 | ID 50529926