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  • · Fachbeitrag · EBM 2023

    COVID-19-Präexpositionsprophylaxe: Neue Abrechnungsposition seit dem 01.01.2023

    | Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung haben GKV-Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK) zum Schutz vor COVID-19. Dieser Anspruch ist zunächst befristet bis zum 07.04.2023. |

     

    163 Punkte für Nr. 01940 ‒ zunächst bis zum 07.04.2023

    Ein Anspruch besteht nur für Arzneimittel, die über die üblichen Vertriebswege (pharmazeutischer Großhandel und Apotheken) in Verkehr gebracht werden und nicht für Arzneimittel, die gemäß der MAK-Verordnung (beim Bundesjustizministerium online unter iww.de/s7420) durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. In Umsetzung dieser Verordnung hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.01.2023 und zunächst befristet bis zum 07.04.2023 die mit 163 Punkte bewertete Nr. 01940 neu in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert für 2023 (11,4915 Cent).

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01940

    COVID-19-Präexpositionsprophylaxe (COVID-19-PrEP) gemäß § 1a SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

     

    Obligater Leistungsinhalt

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
    • Prüfung der Indikation zur COVID-19-PrEP,
    • Aufklärung und Beratung,
    • Dauer mindestens 10 Minuten

    Fakultativer Leistungsinhalt

    • Intramuskuläre Injektionen

    163 Punkte

    (18,73 Euro)