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  • · Fachbeitrag · EBM 2023

    Änderungen bei Abrechnung der EBM-Nr. 03355 (Anleitung rtCGM) zum 01.07.2023

    | Mit der Nr. 03355 können hausärztlich tätige Vertragsärzte mit einer Spezialisierung auf den Gebieten Endokrinologie und Diabetologie bereits seit dem 01.04.2017 die Anleitung eines Patienten zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgeräts zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) abrechnen ( AAA 03/2017, Seite 7 ). Mit Wirkung zum 01.07.2023 hat der Bewertungsausschuss Änderungen bei den Abrechnungsvoraussetzungen und der Höchstzahl der abrechnungsfähigen Positionen (Nr. 03355) beschlossen. |

     

    Evaluation: Voraussetzungen für Nr. 03355 waren teilweise nicht erfüllt

    Die Anpassungen zu Nr. 03355 basieren auf den Ergebnissen einer Evaluation, die zwei Jahre nach Einführung dieser Leistung durchgeführt wurde. Im Rahmen der Evaluation wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Abrechnung der Nr. 03355 nicht bei allen Patienten erfüllt waren. Inhaltlich betrifft dies die Voraussetzungen gemäß § 3 Nr. 3 der Nr. 20 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der „Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des G-BA (online unter iww.de/s7878), wonach die Schulung im Zuge der Verordnung und vor der ersten Anwendung stattfinden soll.

     

    Änderungen präzisieren Voraussetzungen und reduzieren Anzahl

    In einer zweiten Anmerkung zur Nr. 03355 wurde daher nun klargestellt, dass diese Position ausschließlich im Zusammenhang mit der ersten Verordnung eines oder dem Umstieg auf ein anderes rtCGM-System berechnungsfähig ist. Zudem wurde in der ersten Anmerkung zur Nr. 03355 präzisiert, dass diese Position in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen und im Krankheitsfall höchstens 7-mal (bisher: 10-mal) berechnungsfähig ist.