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  • · Fachbeitrag · EBM 2022

    Neue Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende

    | Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15.12.2021 eine Regelung aus dem Transplantationsgesetz (TPG) umgesetzt. Es geht um die Abrechnung der Beratung über Organ- und Gewebespenden durch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner, die ab dem 01.03.2022 möglich wird. |

     

    Extrabudgetäre Vergütung für Beratung zur Organ- und Gewebespende

    Ab März 2022 können ausschließlich Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ihre Patienten über Organ- und Gewebespenden beraten. Die Abrechnung erfolgt mit der neu in den EBM aufgenommenen Nr. 01480. Die Nr. 01480 ist alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig, allerdings nur bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr. Die Prüfzeit beträgt fünf Minuten im Tages- und Quartalsprofil. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01480

    Beratung über Organ-/Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

    Obligater Leistungsinhalt

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
    • Beratung über Organ-/Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

    Fakultativer Leistungsinhalt

    • Aushändigung von Aufklärungsunterlagen
    • Aushändigung eines Organspendeausweises
    • Übertragung der Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten

    65 Punkte

    (7,32 Euro)