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  • · Fachbeitrag · EBM 2021

    Elektronische Patientenakte: Leistungslegenden der EBM-Nrn. 01647 und 01431 stehen fest

    | Im Vorfeld des flächendeckenden Starts der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem dritten Quartal 2021 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss weitere Details zu den neuen Abrechnungspositionen rund um die ePA beschlossen. Für die EBM-Nrn. 01647 und 01431, die für die Erfassung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in der ePA vorgesehen sind ( AAA 03/2021, Seite 2 ), stehen inzwischen auch die Leistungslegenden fest. Die Vergütung dieser Positionen erfolgt übrigens extrabudgetär. |

     

    • Neue Nr. 01647
    Ziffer
    Leistungslegende
    Bewertung

    01647

    Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27, zu den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25, den Gebührenordnungspositionen 01320, 01321 und 30700 und den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen) im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte

    Obligater Leistungsinhalt

    • Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten nach § 341 Absatz 2 Nrn. 1 bis 5 und 10 bis 13 SGB V aus dem aktuellen Behandlungskontext für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Dokumentation über den Patienten in der elektronischen Patientenakte,
    • Prüfung, ob erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter einer Übermittlung in die elektronische Patientenakte entgegenstehen,
    • Prüfung und ggf. Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten,
    • Einholung der Zugriffsberechtigung vom Patienten zur Datenverarbeitung in dessen elektronischer Patientenakte,

    Fakultativer Leistungsinhalt

    Einholung der Zugriffsberechtigung vom Patienten zur Datenverarbeitung in dessen elektronischer Patientenakte,

     

    einmal im Behandlungsfall

    15 Punkte

    (1,67 Euro)

     

     

    • Neue Nr. 01431
    Ziffer
    Leistungslegende
    Bewertung

    01431

    Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 01430, 01435 und 01820 für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte

    Obligater und fakultativer Leistungsinhalt wie Nr. 01647

     

    höchstens viermal im Arztfall

    3 Punkte

    (0,33 Euro)

     

    Über weitere Abrechnungsdetails informieren wir Sie rechtzeitig zum Start der ePA im Juli 2021.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 6 | ID 47302695