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  • · Fachbeitrag · EBM 2020

    Höherbewertung der Gesprächsleistungen: Achten Sie auf die Abrechnungsvoraussetzungen!

    | Durch die EBM-Reform zum 01.04.2020 wurden die Gesprächsleistungen kräftig aufgewertet (s. AAA 01/2020, Seite 5 ). Das birgt einerseits zusätzliches Honorarpotenzial für die „sprechende Medizin“, doch sollten Vertragsärzte in diesem Zusammenhang einige Aspekte im Blick behalten und insbesondere die Abrechnungsvoraussetzungen beachten. |

    Allzu deutliche Steigerung der Gesprächsleistungen fällt auf

    Durch die EBM-Reform sind Gesprächsleistungen nach den EBM-Nrn. 03230/ 04230, 35100 und 35110 deutlich aufgewertet worden, und zwar

    • für die Nrn. 03230/04230 von 90 auf 128 Punkte (+ 42 Prozent) und