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  • · Fachbeitrag · EBM 2019

    Honorarverhandlungen 2019: Orientierungswert steigt um 1,58 Prozent

    | Überraschend schnell haben sich KBV und Krankenkassen im Erweiterten Bewertungsausschuss am 21.08.2018 über die Anpassung des Orientierungswerts für 2019 verständigt: Der Orientierungswert steigt im kommenden Jahr um 1,58 Prozent von derzeit 10,6543 Cent auf 10,8226 Cent. |

     

    Orientierungswert

    Die KBV hatte in den Verhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswerts um 4,7 Prozent gefordert, davon 2,8 Prozent für die Erhöhung der Praxiskosten. Ferner sollte der Orientierungswert wegen der zusätzlichen Kosten in Auswirkung neuer Hygienevorschriften, der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der erforderlichen Investitionen zur Digitalisierung um weitere 1,9 Prozent erhöht werden. Die Krankenkassen hatten eine Erhöhung um lediglich 0,2 Prozent angeboten. Nach einer ersten erfolglosen Verhandlungsrunde im Bewertungsausschuss konnte schließlich im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Demnach steigt der Orientierungswert 2019

    • um 1,58 Prozent
    • auf 10,8226 Cent.

     

    Das entspricht laut KBV-Angaben einer Steigerung um bundesweit ca. 550  Mio. Euro.

     

    Berücksichtigung zusätzlicher Kosten

    Nicht durchsetzen konnte sich die KBV bei ihrer Forderung nach Berücksichtigung der Kosten im Zusammenhang mit neuen Hygienevorschriften, der DS-GVO und der Digitalisierung. Das Institut des Bewertungsausschusses wurde jedoch mit der Prüfung beauftragt, ob hierdurch Kostenänderungen entstanden sind bzw. entstehen. Insbesondere soll geprüft werden, ob durch die Anpassungen des Orientierungswerts und Veränderungen im EBM etwaige regionale Vereinbarungen angemessen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollen Ende März 2019 vorliegen.

     

    Keine höhere Vergütung für Hausbesuche

    Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich die KBV mit ihrer Forderung, die Vergütung der Haus- und Pflegeheimbesuche deutlich zu verbessern. Ein entsprechender Beschlussantrag war vom GKV-Spitzenverband abgelehnt worden. Nun soll in den Beratungen zur EBM-Weiterentwicklung die Vergütung von Besuchen thematisiert werden.

     

    Morbiditätsveränderungen

    Über Veränderungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) wegen der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht) wird am erst 18.09.2018 entschieden. Die KBV rechnet dabei mit einer Erhöhung um ca. 70 Mio. Euro bundesweit.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 4 | ID 45463398