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  • · Fachbeitrag · EBM 2018

    Früherkennungsuntersuchung seit dem 01.01.2018: Screening auf Bauchaortenaneurysmen

    | Seit dem 01.01.2018 läuft die Früherkennungsuntersuchung „Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen“ für Männer ab dem 65. Lebensjahr. Zur Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.01.2018 zwei neue Positionen in den EBM aufgenommen. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Inhalte. |

    Hintergrund

    Bereits am 20.10.2016 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erweiterung der Früherkennungsprogramme um ein einmaliges Screening auf Bauchaortenaneurysmen mittels sonografischer Untersuchung für Männer ab dem Alter von 65 Jahren beschlossen.

     

    Die entsprechende Richtlinie über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL) ist am 10.06.2017 in Kraft getreten, ist aber inzwischen wieder in die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL, beim G-BA online unter g-ba.de/richtlinien/10) aufgegangen. Unter anderem sind dort Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Durchführung der Ultraschalldiagnostik enthalten. Die notwendige ärztliche Beratung zu dieser Früherkennungsuntersuchung soll unterstützt werden durch eine begleitende Versicherteninformation, die ebenfalls am 10.06.2017 in Kraft getreten ist.