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  • · Fachbeitrag · EBM 2017

    iFOBT - Neue EBM-Nrn. ab 1. April 2017

    | Im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung dürfen seit 01.04.2017 nur noch quantitative immunologische Tests zum Nachweis von nicht sichtbarem Blut im Stuhl (iFOBT) eingesetzt werden. Der Bewertungsausschuss hat für die Ausgabe des iFOBT und die nachfolgende Untersuchung neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen und damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom April 2016 umgesetzt (lesen Sie dazu AAA 05/2016, Seite 1). |

     

    Die neue Nr. 01737

    Mit der neuen Nr. 01737 wird die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems an ein entsprechend qualifiziertes Labor sowie die damit zusammenhängende Beratung (auch nach positivem iFOBT) vergütet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert von aktuell 10,53 Cent. Neu ist, dass Hausärzte den immunologischen Test auch beim Check-up 35 ausgeben können - sofern die Patienten das Anspruchsalter von 50 Jahren erreicht haben.

     

    EBM-Nr.
    Legende
    Punkte

    01737

    Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems gemäß Abschnitt D. III der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, inkl. Beratung

    Obligater Leistungsinhalt

    • Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems,
    • Veranlassung der Untersuchung der Stuhlprobe auf occultes Blut im Stuhl

    57

    (6,00 Euro)

     

    Die speziellen Stuhlröhrchen werden den ausgebenden Praxen von ihrem Labor zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung der Stuhlprobe an das Labor zur Untersuchung muss spätestens am auf die Rückgabe folgenden Werktag erfolgen. Das Labor ist verpflichtet, die Untersuchung unmittelbar nach Eingang durchzuführen (abzurechnen mit der neuen Nr. 01738) und der einsendenden Praxis nach Auswertung umgehend das Ergebnis mitzuteilen.

     

    Weitere Änderungen

    Infolge der Einführung der neuen Nr. 01737 wurde die bisherige Nr. 01734 zum 01.04.2017 im EBM gestrichen. Der bisherige Guajak-basierte Test auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT) darf für eine Übergangszeit bis zum 30.09.2017 nur noch bei einer kurativen Untersuchungsindikation - abzurechnen mit der EBM-Nr. 32040 (1,45 Euro) - eingesetzt werden. Für den Fall, dass die ausgegebenen gFOBT-Testbriefe nicht wieder eingereicht oder nicht auswertbar sind, kann - ebenfalls bis 30.09.2017 - die Kostenpauschale nach EBM-Nr. 40150 (1,30 Euro) berechnet werden.

     

    MERKE | Parallel zur Nr. 01737 wurde für die quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl aus kurativem Anlass die Nr. 32457 neu in den EBM aufgenommen. Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor können nicht gesondert berechnet werden, sondern sind mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten. Wie die präventive Bestimmung nach Nr. 01738 kann die Nr. 32457 nur von Praxen mit einer speziellen (Labor-) Abrechnungsgenehmigung berechnet werden.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 6 | ID 44581611