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  • 18.10.2016 · Fachbeitrag · EBM 2016

    Wer sind Bezugspersonen im Sinne der 03230 EBM?

    | Mit der Nr. 03230 wurde für Hausärzte erstmalig eine Erörterungsleistung in den EBM aufgenommen, die auch berechnungsfähig ist, wenn der betreffende Patient („Indexpatient“) bei der Erörterung nicht persönlich anwesend ist. Früher galt der Grundsatz, dass der Indexpatient bei Erörterungsleistungen anwesend sein musste – auch wenn die Erörterung ausschließlich mit Angehörigen oder sonstigen Bezugspersonen geführt wurde bzw. musste, wie zum Beispiel bei dementen oder schwerstkranken Patienten. Stellt sich die Frage, wer diese sonstigen Bezugspersonen sein können? |