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  • · Fachbeitrag · EBM 2016

    „Fachpresse“ stiftet Verwirrung in Bezug auf die neuen geriatrischen GOP - AAA entwirrt

    | Einige Presseartikel zu den neuen, ab 1. Juli 2016 geltenden Gebührenordnungspositionen (GOP) für die spezialisierte geriatrische Diagnostik haben bei vielen Hausärzten Verwirrung gestiftet. AAA fasst zur Klarstellung die wesentlichen für alle Hausärzte relevanten Regelungen zusammen. |

     

    Überblick über die Inhalte der neuen GOP

    Im Folgenden fassen wir - in Ergänzung unseres ausführlichen Beitrags in AAA 04/2016, Seite 3 - alle relevanten Informationen noch einmal zusammen:

     

    • Zur Abrechnung der neuen Nrn. 30980 (Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments) und 30988 (Zuschlag zur EBM-Nr. 03362 für die Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach multiprofessioneller geriatrischer Diagnostik) EBM ist keine spezielle Abrechnungsgenehmigung erforderlich. Diese Positionen können alle Hausärzte bei den betreffenden Patienten berechnen.

     

    • Die Nr. 03362 EBM (hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex) kann auch bei den Patienten berechnet werden, bei denen - nach Abklärung und Durchführung eines Konsils mit einem geriatrisch spezialisierten Arzt - ein weiterführendes geriatrisches Assessment nach Nr. 30984 EBM durchgeführt wird.

     

    • Die zweite Anmerkung zur Nr. 03362 EBM wurde dahingehend ergänzt, dass entweder die Ergebnisse eines Basisassessments nach Nr. 03360 EBM oder die Ergebnisse eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach der Nr. 30984 EBM vorliegen müssen. Das Basisassessment oder das weiterführende geriatrische Assessments darf nicht länger als vier Quartale zurückliegen.

     

    Schon jetzt aktiv werden!

    Hausärzte sollten sich möglichst bis zum 1. Juli 2016 darum bemühen, Kontakt zu einem geriatrisch spezialisierten Arzt aufzunehmen, damit sie bei den in Betracht kommenden Patienten die zur Abrechnung der Nr. 30980 EBM erforderlichen konsiliarischen Beratungen mit diesen Ärzten erbringen können. Die geriatrisch spezialisierten Ärzte wiederum benötigen diesen Kontakt mit Hausärzten, damit sie ihrerseits die konsiliarische Beratung nach Nr. 30981 EBM abrechnen können.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Ab 1. Juli 2016: Neue EBM-Nrn. für die spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung (AAA 04/2016, Seite 3)
    • Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung - Die GOP für (Haus-)Ärzte mit Zusatzqualifikation (AAA 05/2016, Seite 3)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 2 | ID 44024343