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  • 29.06.2015 · Fachbeitrag · EBM 2015

    Chronikerzuschlag bei Vertretung bleibt Ausnahme

    | Zwar können Hausärzte (und Pädiater) seit dem 1. April 2015 theoretisch nun auch im Vertretungsfall die Chronikerpauschalen berechnen (EBM-Nrn. 03220/03221 bzw. 04220/04221). Allerdings behalten die Voraussetzungen zur Berechnung der Chronikerpauschalen natürlich ihre Gültigkeit – es kommt eben nicht nur auf die Diagnose an. |