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  • · Fachbeitrag · Corona-Warn-App

    BMG: Auftragsformulare für Corona-Tests mit individuellen QR-Codes nicht kopieren

    | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) richtet sich in einem Informationsblatt an Arztpraxen und Testzentren, die Abstriche für Corona-Tests abnehmen, um „vermeidbare Fehler“ in den Abläufen anzusprechen. Es geht um den digitalen Prozess, wenn für die Übermittlung der Testergebnisse die Corona-Warn-App genutzt wird. Vor allem wird davor gewarnt, Kopien von Auftragsformularen mit individuellem QR-Code auszuhändigen. |

     

    Das Informationsblatt des BMG (bei der KBV online unter iww.de/s4269) umfasst einige konkrete Hinweise zum Ablauf der Testergebnis-Übermittlung mit der Corona-Warn-App:

     

    • Für diese Testungen nur das Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD verwenden

     

    • Die Auftragsformulare keinesfalls kopieren (weil so der für jede Testperson individuelle QR-Code mehrmals in Umlauf kommen kann und Testergebnisse ggf. nicht übermittelt werden können)

     

    • Die Einwilligungsfelder zur Übermittlung des Ergebnisses via App ankreuzen (sofern die Testperson einverstanden ist)

     

    • Den unteren Teil des Formulars (Patientenabschnitt) abtrennen und dem Patienten geben, am besten mit Hinweis auf den QR-Code, der in die Corona-Warn-App eingelesen werden muss, um das Ergebnis zu erhalten

     

    Abschließend wird darauf hingewiesen, dass dies Auftragsformulare frühzeitig nachbestellt werden sollten.

     

    Weiterführender Hinweis

    Download-Dokument: Übersicht zu Corona-Tests in der Arztpraxis bei AAA online unter iww.de/s4273

    Quelle: ID 46981728