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  • · Fachbeitrag · Chroniker

    Erstes DMP „Osteoporose“ gestartet ‒ die Eckpunkte

    | Fast vier Jahre hat es gedauert: Bereits am 16.01.2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm für Patienten mit Osteoporose beschlossen. Zum 01.10.2023 ist in Schleswig-Holstein bundesweit der erste Vertrag für ein Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose mit den Krankenkassen in Kraft getreten. Damit können sich Patienten mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose in Schleswig-Holstein in einem DMP leitliniengerecht versorgen lassen. Da die wesentlichen Inhalte dieses Vertrags möglicherweise auch für andere Bundesländern relevant sind, lohnt sich ein Blick auf die DMP-Regelungen in der KV Schleswig-Holstein. |

    Der Personenkreis

    Das DMP Osteoporose richtet sich an Frauen ab dem 50.Lebensjahr und an Männer ab dem 60.Lebensjahr. Voraussetzung ist jeweils die gesicherte Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Menschen mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht können unter Berücksichtigung der individuellen Situation und in Abhängigkeit der medizinischen Einschätzung des Arztes frühestens ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in das DMP Osteoporose eingeschrieben werden. Die Einschreibekriterien nach der G-BA-Richtlinie sind:

    • Vorliegen von osteoporoseassoziierten Frakturen (insbesondere Wirbelkörperfrakturen, Beckenfrakturen, proximale Femurfrakturen, Humerusfrakturen, Radiusfrakturen) oder