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  • · Fachbeitrag · Broschüre

    Deutsche Aids-Hilfe informiert zur Abrechnung bei HIV

    | Jedes Jahr erkranken mehr als 1.000 Menschen an Aids, weil sie nichts von ihrer HIV-Infektion wissen. Oft haben sie vorher mit vielfältigen Symptomen Arztpraxen aufgesucht, ohne dass ein HIV-Test durchgeführt wurde. |

     

    Daher hat die Deutsche Aids-Hilfe eine Broschüre herausgegeben, die sich an Hausärzte wendet und HIV als mögliche Krankheitsursache ins Bewusstsein rückt. Die Broschüre informiert u. a. über Fragen zur Abrechnung, Symptome frischer und verschleppter HIV-Infektionen und gibt Hilfestellungen zur Gesprächsführung vor dem HIV-Test sowie für die Mitteilung eines positiven Testergebnisses. Zudem werden verschiedene Testverfahren erklärt.

     

    • HIV-Schnelltest analog abrechnen

    Viele der heute gängigen Schnelltests sind in der GOÄ nicht angeführt. Bei der dann notwendigen Analogabrechnung müssen die Testkosten beachtet werden, um die analog heranzuziehende Ziffer, die dann zu einer angemessenen Honorierung führt, zu finden. Für die Analogabrechnung eines meist 6 Euro kostenden HIV-Schnelltests wäre das die Nr. 4395 GOÄ. Mit ihr analog abgerechnet, ergibt sich ein Honorar von 17,49 (Einfachsatz) bis 20,11 Euro (1,15-fach).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die Broschüre ist als kostenloser Download verfügbar oder kann bei der Deutschen Aids-Hilfe bestellt werden unter ogy.de/3rte.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 1 | ID 45282376