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  • · Fachbeitrag · Bewertungsausschuss

    Beschluss: Neue Zuschlagsposition für weitere Hyposensibilisierungen

    | Der Bewertungsausschuss hat die Aufnahme einer Zuschlagsposition Nr. 30131 für weitere Hyposensibilisierungen in einer Sitzung beschlossen. Nachfolgend erfahren Sie, wie und in welchen Fällen Sie ab dem 1. Januar 2012 die in den EBM aufgenommene Gebührenposition künftig abrechnen können. |

     

    Derzeit kann die Hyposensibilisierung ausschließlich nach der Nr. 30130 abgerechnet werden. Diese Gebührenposition ist einmal je Sitzung - also innerhalb eines zeitlich zusammenhängenden Arzt-Patienten-Kontaktes - berechnungsfähig.

     

    • Beispiel

    Auch wenn der Patient beispielsweise bei der Hyposensibilisierung im Rahmen der Cluster-Immuntherapie oder mittels Rush-Verfahren statt wöchentlicher Injektionen mehrere Injektionen im Laufe einer Sitzung erhält und dadurch auch die zeitliche Belastung des Patienten deutlich reduziert wird, kann die Nr. 30130 derzeit nur einmal berechnet werden.