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  • · Fachbeitrag · Betreuungsstrukturverträge

    Kein Extrahonorar für Kodierleistungen

    von Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Das Bundesversicherungsamt (BVA) macht den gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) Druck. Es geht um rechtswidrige Passagen in Betreuungsstrukturverträgen. Ärzte hätten daran teilgenommen, ohne dass es ein schriftliches Teilnahmeverfahren gab. In der Folge flössen immer noch Honorare allein für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen - eine Praxis, die seit der Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes explizit verboten ist. |

    Hintergrund

    Es ist eher eine harmlose Gefälligkeit, wenngleich vielleicht eine lukrative: Aus der Verdachtsdiagnose wird mittels eines Buchstabens die gesicherte Diagnose, dafür fließt möglicherweise schon einmal Honorar; eventuell wäre der Kasse aber eine ganz andere Diagnose noch genehmer, um mehr Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten. Also muss nachgebessert werden, entweder bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder beim Arzt - und der soll dafür selbstverständlich ein Honorar erhalten, schließlich sorgt die nachträgliche Änderung ja auch für Verwaltungsaufwand.

     

    Streng genommen sind solche Offerten, die Berater der Krankenkassen Ärzten unterbreiten, nichts anderes als eine Einladung zum gemeinschaftlichen Abrechnungsbetrug. Die Krankenkassen erhalten durch die manipulierten Diagnosen mehr Geld - die Ärzte bekommen ihren Anteil für die willkommene Beihilfe.