· Fachbeitrag · Basics der Abrechnung
Altersgruppen und Altersangaben in EBM, GOÄ und UV-GOÄ
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
Obwohl in allen drei Gebührenordnungen (EBM, GOÄ, UV-GOÄ) Leistungen enthalten sind, die nur in bestimmten, vorgegebenen Altersgruppen abrechenbar sind, findet sich nur im EBM eine eindeutige Definition dieser Altersgruppen. In den beiden anderen Gebührenordnungen (GOÄ und UV-GOÄ) sind entsprechende Definitionen nicht zu finden. Deshalb ist es gängige Praxis geworden, ersatzweise auf die Vorgaben in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM zurückzugreifen.
Altersgruppen nach EBM
Die angesprochene Definition im EBM findet sich in den Allgemeinen Bestimmungen Nr. 4.3.5 EBM.
EBM – Allgemeine Bestimmungen 4.3.5 „Altersgruppen“ |
| Die Verwendung der Begriffe Neugeborenes, Säugling, Kleinkind, Kind, Jugendlicher, Heranwachsender und Erwachsener ist an nachfolgende Zeiträume gebunden:
Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Altersklasse bzw. einem Zeitraum ist das Alter des Patienten bei der ersten Inanspruchnahme bzw. am Tag der ersten Leistungsabrechnung im Kalendervierteljahr. |
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