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EBM-Nr. 01648 für ePA-Erstbefüllung bis Ende 2026 unverändert
Ursprünglich wollte der Bewertungsausschuss zum 01.07.2026 die Vergütung für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) nach Nr. 01648 (89 Punkte bzw. 11,34 Euro) überprüfen. Doch diese Überprüfung entfällt.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens – der Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht eine komplette Streichung aller Abrechnungspositionen im Zusammenhang mit der ePA vor – hat der Bewertungsausschuss die Prüffrist um zwei weitere Quartale verlängert. Vorerst kann die Nr. 01648 also bis zum 31.12.2026 wie bislang abgerechnet werden.
Quelle: Ausgabe 07 / 2026 | Seite 1 | ID 50889270