29.07.2015 · Fachbeitrag · Abrechnungsprüfung
Darf die KV pauschal 60 Prozent des Honorars für die alte Chronikerpauschale zurückfordern?
Die KV Nordrhein kürzt ihren Hausärzten Honorare im Zusammenhang mit der Abrechnung der bis zum Quartal III/2013 gültigen Chronikerpauschale (EBM-Nr. 03212). Den Ärzten wird unterstellt, dass die notwendigen vier Vorkontakte des Patienten wegen der chronischen Krankheit nicht vorlagen – lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 5 dieser Ausgabe.
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