Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.07.2015 · Fachbeitrag · Abrechnungsprüfung

    Darf die KV pauschal 60 Prozent des Honorars für die alte Chronikerpauschale zurückfordern?

    Die KV Nordrhein kürzt ihren Hausärzten Honorare im Zusammenhang mit der Abrechnung der bis zum Quartal III/2013 gültigen Chronikerpauschale (EBM-Nr. 03212). Den Ärzten wird unterstellt, dass die notwendigen vier Vorkontakte des Patienten wegen der chronischen Krankheit nicht vorlagen – lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 5 dieser Ausgabe.