· Fachbeitrag · Telemedizin/Praxisorganisation
Telemedizin in der ambulanten Versorgung
von Rechtsanwältin Sylvia Manteufel, Leipzig, telemedizin-medizinrecht.de, und Christine Carius, Neubrandenburg, telmedicon.de
Digitale Anwendungen wie Videosprechstunde, Telemonitoring, Telekonsil oder Telerehabilitation sind aus der modernen ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken. Sie schließen Versorgungslücken – etwa in ländlichen oder abgelegenen Gebieten – und ermöglichen es, Patientenkontakte effizient zu gestalten. Damit diese Anwendungen echten Mehrwert stiften können, müssen sie juristisch sicher, organisatorisch sinnvoll und technisch verlässlich in den Praxisablauf integriert werden. Der Beitrag gibt dazu einen ersten Einblick und beleuchtet ausgewählte Fragen aus allen drei Perspektiven.
1. Digitalisierung in der ambulanten Versorgung
Eine digitalisierte Arztpraxis setzt digitale Dienste ein, um Praxisabläufe zu erleichtern. In Deutschland gibt es kaum noch ambulante Praxen, die gänzlich ohne digitale Prozesse auskommen. Aber der Digitalisierungsgrad variiert zwischen den einzelnen Leistungserbringern doch stark.
KBV-Umfrage „PraxisBarometer Digitalisierung“ (2024) |
Gefragt nach den Erfahrungen mit digitalen Anwendungen berichten laut „PraxisBarometer Digitalisierung“ der KBV etwa ein Viertel der Praxen von deutlichen Verbesserungen. So geben 24 Prozent an, dass die Qualität der medizinischen Versorgung gestiegen ist, 20 Prozent sehen Vorteile in der Handhabbarkeit der Abläufe, und beim Zeitaufwand für Praxis- bzw. ärztliches Personal berichten 18 Prozent bzw. 16 Prozent von spürbaren Entlastungen. Telemedizinische Anwendungen wie Apps, Videounterstützung bei Haus- und Heimbesuchen, Fernabfragen oder Online-Fallbesprechungen werden von 23 bis 29 Prozent der Praxen als sehr oder eher nützlich bewertet. |
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