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  • · Fachbeitrag · HZV-Verträge

    Abrechnungsfragen zur Hausarztzentrierten Versorgung im Lichte der Coronakrise

    von RAin, FAin MedR und SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de

    | Genauso wie in der vertragsärztlichen Versorgung gibt es anlässlich der COVID-19-Pandemie Besonderheiten bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Dieser Beitrag beleuchtet, worauf es unter den aktuellen Bedingungen ankommt. |

    Grundsätzliche Aspekte zur HZV „unter Corona“

    Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen orientiert sich in der HZV auch weiterhin an den Leistungsinhalten und Abrechnungsregeln der HZV-Honorarunterlagen und erfordert eine entsprechende Dokumentation der erbrachten Leistungen.

     

    MERKE | Anders als der EBM unterscheiden die HZV-Verträge bei Pauschalen, Zuschlägen oder Einzelleistungen nicht zwischen dem Arzt-Patienten-Kontakt (APK) in der Arztpraxis, per Videosprechstunde oder Telefon.