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  • · Fachbeitrag · Hausarztzentrierte Versorgung

    TK kündigt 14 Hausarztverträge – Folgen für die Hausarztpraxen

    Die Techniker Krankenkasse (TK) hat 14 Hausarztverträge zum Jahresende gekündigt. Lediglich die Verträge für Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wurden nicht gekündigt. Die TK begründet den Schritt mit den Ergebnisse der „Evaluation der TK HzV-Bund-Verträge“ , die das Hamburg Center for Health Economics unter Leitung des Gesundheitsökonoms Prof. Dr. Jonas Schreyögg Ende Mai 2026 veröffentlicht hatte. Die Folgen für die von der Kündigung betroffenen Hausarztpraxen sind zunächst überschaubar.

     

    Studienergebnisse als Entscheidungsgrundlage für die TK

    Die o. g. Evaluation war zu dem Ergebnis gekommen, dass die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) die Ziele einer besseren Versorgungssteuerung nicht erreiche. So sei die Zahl der Hausarztkontakte bei den HzV-Teilnehmern nahezu unverändert geblieben, während die Zahl der Facharztkontakte sogar leicht angestiegen sei. Auch bei den Krankenhausafenthalten sowie der Arzneimittelversorgung seien laut Studie keine Verebsserungen feststllbar gewesen. Die TK beruft sich auf die Studie und ziehe mit der Kündigung nun die Konsquenzen. Die TK teilt zudem, dass die Hausärztinnen und Hausärzte in der HzV rund 30 Prozent höhere Honorare bekommen gegenüber den „normalen Kassenpatienten“. So entstünden der TK entstehen durch die HzV Mehrkosten von 160 Mio. Euro pro Jahr.

     

    Die Kündigung der TK betrifft die Verträge in den Bezirken Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie Westfalen-Lippe.

     

    Folgen für betroffene Hausarztpraxen

    Die TK betont, dass sich für die Versorgung der rund einer Million TK-Versicherten, die an den nun gekündigten HzV-Verträgen teilnehmen, nichts ändert. Die Vertragsteilnahme bleibt von der Kündigung unberührt. Die aktuell rund 10.000 teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte würden bis zum Abschluss eines Folgevertrags weiterhin die gewohnte Vergütung erhalten.

     

    Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat sich zu dem Thema geäußert und bestätigt, dass zunächst keine Konsequenzen folgen: Die Kündigung der 14 TK-HzV-Verträge habe für daran teilnehmende Hausarztpraxen sowie die eingeschriebenen Versicherten keinerlei unmittelbare Auswirkungen. Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte können ihre im Vertrag eingeschriebenen TK-Versicherten also weiterhin wie gewohnt im Rahmen des HzV-Vertrages behandeln und können sogar auch neue TK-Versicherte einschreiben, so der Verband. Die Hausarztpraxen könnten gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten klar kommunizieren, dass alles bleibe, wie es ist und die Versorgung weiterhin wie gewohnt stattfinde.

    Quelle: ID 50886438