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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    O.k. des Bundessozialgerichts zum Vertikalvergleich wischt nicht jeden strittigen Einzelfall vom Tisch

    | Die Prüfgremien haben nach der Einführung des neuen EBM ab dem Quartal 1/96 verstärkt Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Form des Vertikalvergleichs durchgeführt. Dabei wurden die Abrechnungswerte eines Quartals mit den Durchschnittswerten der eigenen Abrechnungswerte des Vorjahres verglichen. Die Prüfgremien begründeten diese Vorgehensweise damit, daß mit dem neuen EBM die Leistungsmengen in weiten Bereichen der Ärzteschaft erheblich gesteigert wurden (Zuwachs der Leistungsmenge um etwa 35 Prozent im Quartal 1/96 gegenüber dem Quartal 1/95). |