01.12.1999 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
O.k. des Bundessozialgerichts zum Vertikalvergleich wischt nicht jeden strittigen Einzelfall vom Tisch
| Die Prüfgremien haben nach der Einführung des neuen EBM ab dem Quartal 1/96 verstärkt Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Form des Vertikalvergleichs durchgeführt. Dabei wurden die Abrechnungswerte eines Quartals mit den Durchschnittswerten der eigenen Abrechnungswerte des Vorjahres verglichen. Die Prüfgremien begründeten diese Vorgehensweise damit, daß mit dem neuen EBM die Leistungsmengen in weiten Bereichen der Ärzteschaft erheblich gesteigert wurden (Zuwachs der Leistungsmenge um etwa 35 Prozent im Quartal 1/96 gegenüber dem Quartal 1/95). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,45 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig