01.06.2000 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Hoher Ausländeranteil mag Praxisbesonderheit sein, ist aber kein Anlass für engere Vergleichsgruppen
| Ein erhöhter Praxisanteil ausländischer Patienten ist kein Umstand, dem die Prüfgremien bei der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Bildung einer engeren Vergleichsgruppe Rechnung tragen müssen. Mit dieser Entscheidung vom 10. Mai 2000 (Az: B 6 KA 25/99 R) hat das Bundessozialgericht die Klage einer Kinderärztin aus Frankfurt am Main abgewiesen und die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben. |
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