01.03.1998 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Bundessozialgericht: Zunächst müssen Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden
| Eine Praxisgemeinschaft, bestehend aus zwei praktischen Ärzten, hatte im Quartal II/92 im Vergleich mit der Fachgruppe der Allgemeinärzte/Praktischen Ärzte bei den Sonderleistungen einen Mehraufwand von 133,4 Prozent, gleichzeitig jedoch 8 Prozent weniger Überweisungen. Der Prüfungsausschuß und anschließend der Beschwerdeausschuß verfügten - unter Anrechnung der Einsparungen bei den Überweisungen - eine Honorarkürzung bei den Sonderleistungen um 20 Prozent. |
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