01.11.2001 · Fachbeitrag · Verordnung
Zuzahlungspflicht für Arznei- und Verbandmittel bei Bundesgrenzschutz-Beamten eingeführt
| Für Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes wurde ab dem 1. Oktober 2001 die Zuzahlungspflicht für Arznei- und Verbandmittel eingeführt. Im Einzelnen müssen Sie bei der Ausstellung des Verordnungsblattes folgendes beachten: |
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