01.06.2000 · Fachbeitrag · Verordnung
Was ist zu tun, wenn ein Arzneimittelregress droht?
| „Angesichts der vom Gesetzgeber verfügten doppelten kollektiven und individuellen Haftung der Kassenärzte ist in diesem Jahr mit einer Regresswelle zu rechnen, die die Existenz vieler Praxen in Frage stellen wird“, glaubt KBV-Chef Dr. Manfred Richter-Reichhelm. Die Betriebskrankenkassen haben eine Regressforderung von mindestens 250 Mio. DM für die Überschreitung der ‘99er Arznei- und Heilmittelbudgets an die Wand gemalt - was bedeutet, dass jeder Vertragsarzt einer KV, in der das Budget stark überschritten wurde (beispielsweise Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Thüringen und Nordrhein) damit rechnen muss, zwischen 10.000 und 17.000 DM Honorar gestrichen zu bekommen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,45 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig