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  • 01.01.2005 | Verordnung

    Neurogene Darmlähmung: Verordnung von Abführmitteln auf Kassenrezept?

    Frage: „Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel können auch nicht verschreibungspflichtige Abführmittel zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit bestimmten Grunderkrankungen weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, so bei Tumorleiden, Megakolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation, bei chronischer Niereninsuffizienz, bei Opiattherapie und bei neurogener Darmlähmung.  

     

    Die angegebenen Indikationen zur Verordnung von Abführmitteln sind leicht zu handhaben. Probleme haben wir aber mit der neurogenen Darmlähmung. Wir behandeln einige Patienten mit bestimmten Parkinsonmitteln, welche als Nebenwirkung neurogen eine Obstipation auslösen. Auch Diabetiker mit einer länger bestehenden Polyneuropathie leiden häufig an Verstopfung. Sind bei diesen Patienten Abführmittel auf Kassenrezept verordnungsfähig?“  

     

    Antwort: Allein die Diagnoseangabe „Morbus Parkinson“ oder „Diabetes“ begründet eine Verordnung von Abführmitteln nicht. Entscheidend ist, ob die betreffenden Patienten zusätzlich eine neurogene Darmlähmung haben, welche die Obstipation bedingt.