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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Seit Juli muss Steuernummer auf viele Rechnungen - Prüfen Sie, ob Sie von der Pflicht erfasst werden!

    | Wenn Sie als Arzt umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie seit 1. Juli auf Rechnungen (nicht auf Geschäftsbriefen) Ihre persönliche Steuernummer angeben. Das schreibt § 14 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz vor. Auch wenn Sie künftig Gutschriften an einen Unternehmer versenden, müssen Sie vorher seine Steuernummer erfragen und auf der Gutschrift eintragen. Die so ausgewiesene Steuernummer soll der besseren Kontrolle des Vorsteuerabzugs dienen - eine Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. |