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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Aktuelle Liste umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerbefreiter Leistungen im Internet abrufbar

    | Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. September 2000 und ein BMF-Schreiben vom 13. Februar 2001 zu diesem Urteil sorgten im letzten Jahr für Verunsicherung: Die EuGH-Richter entschieden damals, dass bestimmte ärztliche Leistungen, die keinen therapeutischen Zwecken dienen, umsatzsteuerpflichtig sind, und das Bundesfinanzministerium (BMF) setzte dies in deutsches Recht um (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 5/2001 und Nr. 8/2001). Die korrekte Zuordnung zu umsatzsteuerpflichtigen und -freien Leistungen ist häufig unklar. Nun hat Steuerberater Rainer Vesting aus Göttingen aktuelle Listen mit umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien ärztlichen Leistungen erstellt. Das neue BMF-Schreiben vom 8. November 2001 (Az: IV D1 - S 7170 - 201/01) zur Sachverständigentätigkeit des Arztes ist in dieser Liste bereit berücksichtigt. Eine weitere Liste unterscheidet zwischen umsatzsteuerpflichtigen und -freien Leistungen aus dem IGEL-Katalog. |