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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Take-Home-Verordnung

    Vorsicht bei der Abrechnung, wenn Opiatabhängige Medikamente zu Hause einnehmen dürfen!

    | Wenn Sie opiatabhängige Patienten in Ihrer Praxis substitutionsgestützt behandeln, müssen Sie bestimmte Handlungsanweisungen einhalten. Die jüngste Richtlinie der Bundesärztekammer veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt (DÄB) im Mai dieses Jahres (DÄB 99, Heft 21 vom 24.5.02, Seite A-1458 ff.) Der grundsätzliche Rahmen ist dabei weithin unproblematisch: KV-Genehmigung, Anmeldung der Praxisbesonderheit und die Abrechnung der Abgabe unter kontrollierten Bedingungen lassen kaum Fragen offen. Anders der Punkt 9: Die dort angeführte Take-Home-Verordnung hat bei vielen Ärzten zu Unklarheiten bei der Abrechnung geführt. |