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  • 01.11.2007 | Selbstzahlerleistungen

    Nieren-Check beim Hausarzt – eine sinnvolle und attraktive IGeL!

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Dank guter Aufklärung über Funk, Fernsehen und Veröffentlichungen in der Presse wissen die meisten Patienten um die Wichtigkeit intakter Nieren. Trotzdem nimmt die Zahl der an Niereninsuffizienz Erkrankten und der dialysepflichtigen Patienten seit Jahren kontinuierlich zu. Eine der Ursachen dürfte sein, dass viele Patienten trotz der Medieninformationen nicht wissen, dass das Anfangsstadium einer Niereninsuffizienz oft ohne Beschwerden verläuft und nicht nur Risikopatienten (zum Beispiel bei Diabetes mellitus oder Hypertonie) gefährdet sind. Hier kann der Hausarzt Aufklärungsarbeit leisten – und zudem einen Nieren-Check als IGeL anbieten.  

    Gesundheitsuntersuchung umfasst keinen Nieren-Check

    Bei vielen Patienten herrscht das trügerische Gefühl, durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen genug für die Früherkennung zu tun. In der GKV-Gesundheitsuntersuchung ist aber nur der Harnstreifentest enthalten. Mikroalbuminurien und tubuläre Markerproteine werden nicht angezeigt, eine Bewertung der glomerulären Filtrationsrate ist nicht möglich. Damit werden zwar ausgeprägte Nephropathien angezeigt, zur Diagnostik einer beginnenden Nierenfunktionseinschränkung ist der Streifentest aber ungeeignet. Erst recht werden keine Nierensteine oder Nierentumore angezeigt (allenfalls als Blutung).  

     

    Über diese Zusammenhänge sollte der Arzt Patienten aufklären. Gerade auf Früherkennung bedachte Patienten dürften dann leicht zu überzeugen sein, dass ein Nieren-Check sinnvoll ist.  

    Was tun, wenn Patienten Zweifel äußern?

    Wenn Patienten Zweifel äußern, kann der Arzt diesen zum Beispiel dadurch begegnen, dass er auf eine gut informierte und seriöse Quelle wie die Sendung „Visite“ des NDR-Fernsehens verweist. In der Folge vom 8. Mai 2007 haben Experten IGeL wie die Ultraschall-Untersuchung der Nieren und den NMP-22-Test empfohlen. Dies ist belegbar, da die Sendung im Internet abgerufen werden kann.