Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Richtigstellung

    “Check-up” nach Nr. 160 EBM wird ab dem 35. Lebensjahr von den Kassen bezahlt!

    | In der Nr. 7/98 des Ärzte-Briefes hatten wir auf Seite 4 berichtet, daß Patienten ab dem 45. Lebensjahr (44. Geburtstag) alle zwei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung haben. Dies ist so nicht richtig, denn mit “Gesundheitsuntersuchung” bezeichnet man üblicherweise den sogenannten “Check-up” nach Nr. 160 EBM. Dieser wird bereits ab dem 35. Lebensjahr von den Kassen übernommen. Gemeint hatten wir die Krebsvorsorgeuntersuchung beim Mann (Nr. 158 bzw. in Kombination mit der Gesundheitsuntersuchung Nr. 162 ). Für diese gilt der 44. Geburtstag (= 45. Lebensjahr). Bitte entschuldigen Sie unsere mißverständliche Berichterstattung. |