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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Wieder Ärger mit dem Besuch zur Leichenschau

    | Seit dem Inkrafttreten der GOÄ von 1996 ist umstritten, ob neben der Leichenschau (Nr. 100 GOÄ) außer dem Wegegeld auch der Besuch (Nr. 50 GOÄ) berechenbar ist. In unserer Ausgabe Nr. 10/98, Seite 9, haben wir das Thema ausführlich behandelt. Fazit war, daß dadurch, daß der Tod „amtlich” erst mit der Leichenschau festgestellt wird, in den meisten Fällen bei der Anforderung von einem noch lebenden Patienten ausgegangen werden muß und damit der Besuch - zuzüglich eventueller Zuschläge - berechenbar ist. |