01.07.1999 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Private Krankenversicherung kann die Erstattung von Rechnungen bestimmter Ärzte generell ausschließen
| Wer hartnäckig mit seiner Honorarabrechnung der PKV die Arbeit schwer macht, muß damit rechnen, daß diese zu Recht Erstattungen verweigert. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. Februar 1998 (Aktenzeichen 21 U 4320/97) gegen einen Arzt, das vom Bundesgerichtshof (Beschluß vom 19. Januar 1999, Aktenzeichen VI ZR 150/98) bestätigt wurde. |
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