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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Bundessozialgericht: Prüfgremien dürfen Arztabrechnungen dem Vertikalvergleich unterziehen

    | Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Prüfmethode des Vertikalvergleichs vom Grundsatz her für zulässig erachtet. Der Vertikalvergleich, bei dem die Abrechnungen eines Arztes nicht mit den Werten der Fachgruppe, sondern mit dem Durchschnitt der eigenen Abrechnungswerte des Vorjahres kontrolliert werden, wird von den Prüfgremien seit Einführung des neuen EBM 1996 praktiziert. |