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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Verschiebebahnhof Zusatzbudget: Honorarkürzung gilt als Denkzettel, der nicht kompensiert werden kann

    | Manchmal kann es sinnvoll sein, Leistungen aus dem Zusatzbudget ins Praxisbudget zu verschieben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bei einem Zusatzbudget Ihren Honorarrahmen überziehen, beim Praxisbudget aber unter der Leistungsgrenze bleiben. |