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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · Recht

    Rückwirkende Teilbudgets: Sprungrevision zum Bundessozialgericht jetzt möglich!

    | Zum ersten Mal ist jetzt bei der Frage der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Teilbudgets im ersten Halbjahr 1996 eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen worden: Das Sozialgericht Hamburg hat die rückwirkende Budgetierung der Gesprächsleistungen für das erste Quartal 1996 für unzulässig und für das zweite Quartal für rechtmäßig erklärt (Az. 3 Ka 173/96, 3 Ka 180/96). |