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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Horizontal- und Vertikalvergleich in einem Quartal zulässig

    | Ein Arzt war bei zahlreichen EBM-Positionen durch Vergleich mit den entsprechenden Werten seiner Fachgruppe (Horizontalvergleich) gekürzt worden, weil Überschreitungen zwischen 120 und 1.380 Prozent ermittelt wurden. Der Beschwerdeausschuss setzte daraufhin Kürzungen zwischen 40 und 87,5 Prozent fest. |