01.01.1999 · Fachbeitrag · Recht
Honorarverteilungsmaßstab darf Praxisgründer nicht dauerhaft beim Umsatzwachstum behindern
| Regelungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sind dann rechtswidrig, wenn sie Vertragsärzten nach dem Ablauf einer zeitlich begrenzten Praxisgründungsphase die Möglichkeit nehmen, bei zunehmender Fallzahl zumindest den Durchschnittsumsatz der Arztgruppe pro Quartal zu erreichen. Wenn für diese Ärzte auch zukünftig das Niveau ihrer unterdurchschnittlichen Punkt- oder Umsatzvolumina zugrundegelegt wird, so führt das zu besonderen existenzbedrohenden Härten, denn diese Praxen müßten sich auch weiterhin mit einem geringeren prozentualen Überschuß als Praxen mit durchschnittlichen Umsätzen und Gewinnen abfinden. Der HVM muß daher durch entsprechende Regelungen eine solche „Anpassung“ gestatten. Dies hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts in einigen Verfahren am 21. Oktober 1998 entschieden (Az: B 6 KA 67/97 R; B 6 KA 68/97 R; B 6 KA 35/98 R und andere). |
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