01.04.2000 · Fachbeitrag · Recht
Bundessozialgericht bestätigt Teil- und Praxisbudgets
| Hatte das Bundessozialgericht (BSG) im September 1997 die rückwirkende Einführung von Teilbudgets für die ersten beiden Quartale 1996 noch gekippt, so hat es nun mit Urteil vom 8. März 2000 die seit dem 1. Juli 1996 geltenden Teilbudgets für grundsätzlich rechtmäßig erklärt (Az: B 6 KA 8/99 R). Das BSG wies die Revision eines HNO-Arztes ab, der die Teilbudgets für seine Fachgruppe als besonders nachteilig empfand und keine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung dieser Budgets sah. Laut BSG rechtfertigte § 87 Abs. 2a SGB V aber durchaus die Einführung der Teilbudgets. |
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