01.02.1999 · Fachbeitrag · Recht
Bericht oder Gutachten?
Bei Berichten für private Versicherungsunternehmen - zum Beispiel beim Abschluß von privaten Lebens- oder Unfallversicherungen - ist ein häufiger Streitpunkt, ob die Vergütung nach Nr. 75 GOÄ erfolgen kann oder ob es sich um ein Gutachten nach Nr. 80 bzw. 85 GOÄ handelt.
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