01.05.1997 · Fachbeitrag · Recht
Arzneiregreß: Apothekenrabatt und Zuzahlung der Patienten müssen berücksichtigt werden!
| Ein praktischer Arzt überschritt in mehreren Quartalen die Verordnungskosten seiner Vergleichsgruppe zwischen 78 und 96 Prozent. Die Prüfgremien verhängten daher auf Antrag der Krankenkassen einen Arzneimittelregreß wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise in Höhe von mehr als 4.500 DM. Der betroffene Arzt klagte gegen den Bescheid mit der Begründung, bei der Ermittlung des Regreßbetrages seien nicht der den Krankenkassen gewährte Apothekenrabatt sowie die von den Versicherten zu zahlenden Rezeptgebühren berücksichtigt worden. |
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