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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Wie Sie Ärger mit den Beihilfestellen vermeiden können - ein Leitfaden von Kammer und Ministerium

    | Sie kennen das Problem: Immer häufiger kommen Ihre Privatpatienten mit Unterlagen der Beihilfestellen zu Ihnen, weil Privatliquidationen nicht oder nicht vollständig erstattet werden. Fast vorwurfsvoll halten sie Ihnen die Rechnung unter die Nase und im Blick können Sie die unausgesprochene Frage erkennen: „Frau/Herr Doktor, betrügen Sie mich?“ Manche Patienten überweisen auch kommentarlos nur den von der Beihilfe erstatteten Anteil. Begründung: „Sie müssten doch genau wissen, was erstattet wird.“ Oder: „Ich will nur das, was meine Beihilfe auch erstattet.“ Eigentlich sind die Beihilfebestimmungen für Ihre Liquidation unerheblich, Grundlage ist allein die GOÄ. Aber natürlich will man Privatpatienten nicht vor den Kopf stoßen. Was also tun? Auf die strittigen Anteile verzichten oder - ohne Vergütung - lange Begründungen schreiben? Beide Lösungen sind wenig attraktiv. |