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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Was Sie bei der Abrechnung der Gruppenberatung von Diabetikern beachten müssen

    | Häufig werden wir gefragt, wie die Gruppenschulung von Diabetikern nach den Nrn. 8013 bis 8015 des Ersatzkassenvertrages bei Privatpatienten abgerechnet werden kann. Die Nr. 20 GOÄ (Gruppenschulung chronisch Kranker) wird als nicht zutreffend angesehen, weil deren Vergütung mit 31,46 DM (2,3fach) unterhalb der “Kassensätze” liegt (durchschnittlich 50 DM). Oft wird vorgeschlagen, die Nr. 33 GOÄ (Strukturierte Schulung einer Einzelperson) zu berechnen, wenn der Privatpatient allein in einer Gruppe von Kassenpatienten geschult wird. Letzteres ist jedoch nicht zulässig. In jedem Fall handelt es sich um eine Gruppenschulung, der Versichertenstatus ist hier unbeachtlich. |