01.02.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Kreis der Standardtarifversicherten wird ausgeweitet
| In der Januar-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“, Seite 5, haben wir auf den neuen § 5 b der GOÄ hingewiesen. Dieser verpflichtet Sie seit dem 1. Januar 2000, Ihre Leistungsabrechnung für PKV-Versicherte mit dem Standardtarif (Beitragshöhe entsprechend dem durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag bei eingeschränkten Erstattungen) mit reduzierten Multiplikatoren vorzunehmen. Eine entsprechend begründete Überschreitung der neuen Multiplikatoren - 1,7facher GOÄ-Satz bei ambulanten ärztlichen Leistungen, 1,3facher Satz bei Leistungen der GOÄ-Abschnitte A, E und O sowie 1,1facher Satz im Labor - ist nicht möglich. |
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