01.03.1998 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Kostenlose Atteste - eine teure und zudem auch noch verbotene Gefälligkeit!
| Jeder Arzt kennt die vielen Atteste und Bescheinigungen, um die er gebeten wird - zum Beispiel für die Schule, den Kindergarten oder das Reisebüro. Da dies keine Kassenleistungen sind, müßte dafür nach GOÄ abgerechnet werden. Zutreffend ist dort die Nr. 70 - im Einfachsatz 4,56 DM, mit 2,3fachem Multiplikator 10,49 DM. |
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