01.07.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Goldgrube Speziallaborleistungen: Staatsanwälte verfolgen Verdacht auf Abrechnungsbetrug
| Kaum war die GOÄ von 1996 bekannt, hatten wir die Frage „Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie auch weiterhin Leistungen des Speziallabors berechnen?“ so beantwortet, wie es sich inzwischen als überwiegende Rechtsmeinung bestätigt hat. Wir wiesen wir darauf hin, dass die private Krankenversicherung der Berechnung von Speziallaborleistungen durch Nicht-Laborärzte besondere Aufmerksamkeit widmen wird. Auch das hat sich bestätigt: Kurz nachdem die Verbandszeitschrift „PKV publik“ unter dem Titel „Und weiter locken die Laborhonorare...“ das Thema aufgegriffen hatte, wurde jetzt bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal eine Kölner Laborgemeinschaft wegen des Verdachts des Abrechungsbetruges bei Leistungen der GOÄ-Kapitel M III und M IV durchsucht und Unterlagen bei der Ärztekammer Nordrhein sowie bei der KV Nordrhein beschlagnahmt hat. |
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